WIR BETEILIGEN UNS ALS
UNTERNEHMEN
Freiwillige Kompensationszahlungen auf Basis der selbst verursachten CO2-Emissionen treiben – neben der Positionierung des Geldgebers – die Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft voran. Nicht unterstützt werden sollen damit ein Greenwashing bzw. ein billiges Freikaufen von der Eigen- und Mitverantwortung für die Energiewende.
Die rasche Transformation des aktuellen Energie- und Wirtschaftssystems braucht die gesetzliche Verankerung einer weitgehenden Kostenwahrheit bei Energie, Lebensmittel sowie Ressourcen. Als wirksamste und „verträglichste“ Umsetzungsstrategie wird von allen Experten ein laufend ansteigender CO2-Preis empfohlen. Damit verbunden ist der automatische Wandel vom Wachstumsprinzip hin zur Kreislaufwirtschaft unter planetarischen Grenzen.
Wenn die CO2 Emissionen jährlich um 7 % reduziert werden sollen, braucht es einen jährlich um 7 % steigender Mindestpreis (Ausgangswert im Jahr 2021: € 50.-/to CO2 Emission. Zielwert 2040 € 180.-/to. (das bedeutet dann 2040 für fossile Energieträger einen Aufpreis von rund 5 Cent/kWh)
Bemessungsgrundlage für die Auszeichnung von Unternehmungen/Organisationen:
- Jedes Unternehmen muss einen Statusbericht zur Umsetzung der Klimaneutralität 2040 im Betrieb erstellen und auditieren lassen. Für die Festlegung der CO2-Abgabe werden die Emissionen durch den Kauf von Energieträger sowie der direkt von der Organisation beauftragten Mobilität verursachten werden. Optional können auch die restlichen indirekten Emissionen (Scope 3) mitberücksichtigt werden.
- Nutzt ein Unternehmen bereits ein Umweltmanagement-System mit externer Kontrolle (Ökoprofit, e5 Gemeinden, Gemeinwohlbilanz, EMAS oder ISO 14000, etc.), wird auf die vorliegenden Verbrauchswerte zurückgegriffen. Für diese Klimacent-Kunden ist kein externes Audit über den Statusbericht erforderlich
- Für die jeweiligen Energieträger werden die Emissionswerte vom österreichischen Umweltbundesamt zugrunde gelegt